1 ALLGEMEINES

 

 

1.1 Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im akzeptierten Angebot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die von D&J Productions GesnbR oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung nden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von D&J Productions GesnbR. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

 

 

2 KOSTEN

 

 

 

 

 

 

3 HERSTELLUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 HAFTUNG

 

 

 

 

 

 

5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

 

 

 

 

 

6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Soferne nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

 

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe der Sekundärmarktrendite plus 10 % ab Fälligkeit berechnet.

 

 

 

7 URHEBERRECHT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN